Neue Aufenthaltstitel und niedrigere gesetzliche Hürden bringen wenig, wenn Fachkräfte aus Drittstaaten durch monatelange Verfahren in den
Ausländerbehörden abgeschreckt werden. Diese leiden selbst unter einem teils enormen
Personalmangel, haben es mit deutlich gestiegenen Fallzahlen und immer komplizierter
werdenden Regelungen zu tun.
Zwar sollen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und seine für dieses Jahr geplanten Änderungen einen „erleichterten“ Zuzug von Fachkräften ermöglichen, doch die Handhabung dieser Regelungen stößt immer wieder auf bürokratische Hindernisse bzw. Schwierigkeiten. Diese können unterschiedliche Ursachen haben: Überlastung der zuständigen Behörde, unverständliche oder beliebig interpretierbare gesetzliche Vorgaben, mangelhafte Abstimmung zwischen den für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständigen Behörde mit Anerkennungsstelle und/ oder Arbeitsagentur, persönliche oder fachliche Unzulänglichkeiten der jeweiligen Sachbearbeiter.
Wir als Relocationservice gewährleisten in jedem Fall eine fachlich kompetente Betreuung der Bewerber/ Antragsteller auch in diesem, dem eigentlichen Bewerbungsprozess nachfolgenden Onboarding -Abschnitt.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise gelingen überwiegend konsensuale Lösungen mit Behörden und Arbeitgebern.
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